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Mai 2020

Das Mietrecht kennt kein Gewohnheitsrecht

Berlin - Im Mietrecht gibt es grundsätzlich kein Gewohnheitsrecht. Auch die jahrzehntelange vermieterseitige Duldung einer bestimmten Nutzung bedeutet nicht, dass der Mieter ein Recht darauf hat, erklärt der Deutsche Mieterbund. Der Vermieter darf die von ihm geduldete Nutzung für die Zukunft für die Zukunft widerrufen. Das betrifft etwa den Fall, wenn ein Mieter einen leeren Keller nutzt und dort...